benefizCard

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der E&B schmittlandau Druck GmbH

I. Allgemeines

§ 1 Allgemeinverbindlichkeit

Aufträge an die E&B schmittlandau Druck GmbH werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragschlusses gültige Fassung. Jegliche Abweichung von diesen AGB bedarf der rechtsverbindlichen schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Unwirksamkeit fremder AGB

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen – insbesondere "Einkaufsbedingungen" oder "Lieferbedingungen" des Auftraggebers - werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen solche fremden AGB bedarf es nicht.

II. Auskünfte

§ 3 Art der Auskunft

Auskünfte im Sinne dieser AGB sind technische Beschreibungen und Ratschläge in Schrift und Bild, egal ob öffentlich zugänglich oder persönlich erteilt, ebenso wie mündliche und fernmündliche Beantwortung von Anfragen aller Art.

§ 4 Haftungsausschluss

Auskünfte durch die E&B schmittlandau Druck GmbH erfolgen nach bestem Wissen, sind aber grundsätzlich unverbindlich. Eine Haftung seitens der E&B schmittlandau Druck GmbH für erteilte Auskünfte besteht nicht.

III. Angebote

§ 5 Art des Angebots

Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, welche die E&B schmittlandau Druck GmbH für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben enthalten die genannten Preise keine gesetzliche Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders angegeben, gelten sie ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

§ 6 Angebote an mehrere Empfänger

Angebote im Sinne dieser AGB sind auch diejenigen, die in Form von Werbeaussendungen (Katalogen, Preislisten, Mailings), in Presse, Funk und Fernsehen oder in elektronischer Form (per E-Mail oder im Internet) veröffentlicht und an eine Vielzahl von Empfängern gerichtet sind. Grundlage dieser Angebote ist, dass der Druck eines daraus resultierenden Auftrages mit Drucksachen anderer Auftraggeber in einer Druckform (Sammelform) erfolgen kann, ohne dass darauf ausdrücklich hingewiesen werden muss.

§ 7 Ausschluss der Zusicherung von Eigenschaften

Vertragsgegenstand ist stets die Ware wie sie in der Auftragsbestätigung - oder in deren Ermangelung im Angebot - durch die E&B schmittlandau Druck GmbH beschrieben ist. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von der E&B schmittlandau Druck GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die in öffentlichen Angeboten gemäß § 6 gemachten Angaben - insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen - sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

§ 8 Auftragsdaten als Angebotsgrundlage

Die in individuellen Angeboten gemäß § 5 genannten Preise und Bedingungen beziehen sich nur auf die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten.

§ 9 Angebotsfrist

Ist das Angebot der E&B schmittlandau Druck GmbH mit einer Frist versehen - das gilt auch für einen ausdrücklich benannten Zeitraum im Rahmen von Sonderaktionen - müssen Druckauftrag und Druckunterlagen, insbesondere die Druckdaten, spätestens am letzten Tag der im Angebot genannten Frist bei der E&B schmittlandau Druck GmbH eingegangen sein.

§ 10 Vorbehalt von Änderungen

Angebote sind frei bleibend; sie binden die E&B schmittlandau Druck GmbH nicht. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

§ 11 Offenkundiger Irrtum

Offenkundiger Irrtum bindet die E&B schmittlandau Druck GmbH in keinem Falle.

IV. Auftragserteilung und Auftragsannahme

§ 12 Bindung an den Auftrag

Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung der Auftragsdaten im Internet ("Online-Shop") erteilt werden.

§ 13 Auftrag durch Übersendung der Druckunterlagen

Die Übersendung der Druckunterlagen in jeglicher Form - insbesondere durch elektronische Übermittlung oder auf Datenträgern - gilt als Auftrag, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben gemacht, so gelten in diesem Falle der bei der E&B schmittlandau Druck GmbH übliche Preis sowie der nächste in der Produktionsplanung realisierbare Fertigstellungstermin als Auftragsbestandteil.

§ 14 Annahme des Auftrags

Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei der E&B schmittlandau Druck GmbH eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.

§ 15 Annahme des Auftrags ohne Annahmeerklärung

Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung der E&B schmittlandau Druck GmbH über die Annahme seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts gilt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung der E&B schmittlandau Druck GmbH per Post, Fax oder E-Mail beim Auftraggeber als geschlossen.

§ 16 Auftragsbestätigung als neues Angebot

Weicht die Auftragsbestätigung der E&B schmittlandau Druck GmbH vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des Angebots, mit der der Vertrag geschlossen ist.

§ 17 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung

Der Vertrag zwischen der E&B schmittlandau Druck GmbH und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der von der E&B schmittlandau Druck GmbH gelieferten Ware oder der von der E&B schmittlandau Druck GmbH erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.

§ 18 Rücktritt vom Vertrag durch die E&B schmittlandau Druck GmbH

Die E&B schmittlandau Druck GmbH ist nicht verpflichtet Druckaufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

V. Haftung des Auftraggebers

§ 19 Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber

Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von der E&B schmittlandau Druck GmbH fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.

§ 20 Besteller und Empfänger als Auftraggeber

Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.

§ 21 Besteller und Rechnungsempfänger als Auftraggeber

Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Die Änderung einer bereits fakturierten Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger auf Wunsch des Auftraggebers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im Sinne des oben genannten. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Auftraggeber gleichzeitig, dass das Einverständnis des neuen Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

VI. Prüfausdrucke

§ 22 Ausdruck der Druckdaten

Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Druckdaten deren Ausdruck auf Papier beizufügen. Maßgeblich für die Pflichten der E&B schmittlandau Druck GmbH, die sich aus der Kenntnis dieses Ausdrucks ergeben, ist dessen Qualität zum Zeitpunkt des Zugangs bei der E&B schmittlandau Druck GmbH. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Ausdruck per Fax übermittelt wird. Hier gilt als Zeitpunkt des Zugangs der Ausdruck des Faxes auf dem bei der E&B schmittlandau Druck GmbH hierfür verwendeten Empfangsgerät und als Qualität diejenige, die bei einem Gerät dieser Art und Güte üblich ist.

§ 23 Verzicht auf Ausdruck der Druckdaten bei PDF und JPG

Abweichend von den Bestimmungen des § 22 verzichtet die E&B schmittlandau Druck GmbH bei Aufträgen aus öffentlich beworbenen Angeboten gemäß § 6, bei denen bestimmte Produkte in Sammelformen hergestellt werden dann auf einen Ausdruck der Druckdaten, wenn der Auftraggeber diese als Datei im Adobe®-"Portable Document Format" (PDF) oder im "Joint Photographic Experts Group"-Format (JPG bzw. JPEG) zur Produktion des Auftrags zur Verfügung stellt. Maßgeblich ist in diesen Fällen die Qualität der Bildschirmansicht oder des Ausdrucks, die sich von diesen Dateien auf den bei der E&B schmittlandau Druck GmbH verwendeten Ausgabegeräten darstellen lässt.

§ 24 Unverbindlichkeit der Prüfausdrucke

Ausdrucke des Auftraggebers oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für den Druck durch die E&B schmittlandau Druck GmbH keinerlei Verbindlichkeit. Prüfausdrucke werden nur als standverbindlich anerkannt, wenn sie von der E&B schmittlandau Druck GmbH erstellt wurden ("Proofs"). Der Auftraggeber kann von der E&B schmittlandau Druck GmbH gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Proofs verlangen. Eine Farbverbindlichkeit von Mustern - auch den bei der E&B schmittlandau Druck GmbH erzeugten Proofs - ist technisch bedingt ausgeschlossen.

§ 25 Proof als Druckmuster

Der Auftraggeber kann von der E&B schmittlandau Druck GmbH gegen besondere Vergütung die Herstellung seiner Drucksachen nach einem von der E&B schmittlandau Druck GmbH erstellten Proof verlangen. In diesen Fällen ist der Proof in den durch die gegenüber dem Auflagendruck unterschiedliche Beschaffenheit von Gerät und Bedruckstoff bedingten Toleranzgrenzen verbindliche Vorlage für das Druckergebnis. Lässt sich ein dem Proof entsprechendes Druckergebnis beim Auflagendruck nicht erzielen, so wird der Auftraggeber durch die E&B schmittlandau Druck GmbH unverzüglich hiervon unterrichtet.

§ 26 Druck in Sammelformen

Beim gemeinsamen Druck eines Auftrages mit Drucksachen anderer Auftraggeber in einer Druckform (Sammelform) ist eine Berücksichtigung von Druckmustern grundsätzlich ausgeschlossen. Der Druck erfolgt in diesen Fällen immer nach der vom Forschungsinstitut der grafischen Industrie (FOGRA) gemeinsam mit dem Bundesverband für Druck und Medien (bvdm) entwickelten und in DIN ISO 12647 festgelegten Standardisierung für den Offsetdruck mit Prozessfarben.

§ 27 Verbindlichkeit von Maschinenandrucken

In den Grenzen des jeweils aktuellen Standes der Drucktechnik verbindlich sind nur die von der E&B schmittlandau Druck GmbH hergestellten Andrucke eines Auftrages, die auf der für den Druck der gesamten Auflage bestimmten Druckmaschine hergestellt werden. Der Auftraggeber kann von der E&B schmittlandau Druck GmbH gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Maschinenandrucks verlangen. In diesem Falle hat er das vertretbare Recht auf Anwesenheit beim Maschinenandruck.

VII. Druckfreigabe

§ 28 Druckfreigabe

Die Druckfreigabe gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt. Ist die E&B schmittlandau Druck GmbH mit der Herstellung eines Proofs oder eines Maschinen-andrucks beauftragt, so gilt die Druckfreigabe als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr nach Kenntnisnahme des Proofs oder des Maschinenandrucks nicht unverzüglich widerspricht. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

VIII. Besondere Vergütungen

§ 29 Vergütung bei Änderung des Auftrags

Nach Auftragsannahme durch die E&B schmittlandau Druck GmbH veranlasste Änderungen werden einschließlich des etwaigen dadurch verursachten Maschinenstillstands berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden, ebenso wie jedwede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten, insbesondere des Rechnungsempfängers, der Lieferanschrift, der Versandart oder des Zahlungsweges. Zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung wird in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,80 Euro je Änderung berechnet.

§ 30 Vergütung von Vorarbeiten

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen.

§ 31 Vergütung von Vorarbeiten ohne Auftrag

Die E&B schmittlandau Druck GmbH ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten – insbesondere Arbeiten an den Druckdaten - ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen, wenn dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder der Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.

§ 32 Vergütung bei Vertragsrücktritt

Kommt es zum Vertragsrücktritt durch die E&B schmittlandau Druck GmbH aus wichtigem Grunde oder genehmigt die E&B schmittlandau Druck GmbH den Vertragsrücktritt des Auftraggebers auf dessen Wunsch, so steht der E&B schmittlandau Druck GmbH Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Wenigstens sind die von der E&B schmittlandau Druck GmbH ab Auftragsannahme bereits erbrachten Leistungen zu vergüten. Gleiches gilt für die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung der Druckdaten durch den Auftraggeber.

§ 33 Versandkosten

Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind der E&B schmittlandau Druck GmbH zu ersetzen bzw. zu vergüten.

IX. Grundsätze der Auftragsausführung

§ 34 Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§ 35 Haftung des Auftraggebers für die Druckdaten

Die E&B schmittlandau Druck GmbH führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von der E&B schmittlandau Druck GmbH zu verantworten sind.

§ 36 Ausschluss der Prüfungspflicht

Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der E&B schmittlandau Druck GmbH. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel an den Zulieferungen, insbesondere nicht für Druckdaten, die nicht lesbar oder nicht verarbeitungsfähig sind.

§ 37 Datensicherheit

Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

§ 38 Datensicherung

Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die E&B schmittlandau Druck GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet Kopien anzufertigen.

X. Fertigstellungstermine

§ 39 Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine

Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.

§ 40 Ausschluss von Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch die E&B schmittlandau Druck GmbH sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht.

§ 41 Frist zur Leistung oder Nacherfüllung

Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist der E&B schmittlandau Druck GmbH eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem dritten Werktag nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins. Geht die Weiterverarbeitung oder -veredelung der Ware über bloßes Schneiden und Falzen hinaus, so sind mindestens drei weitere Werktage hinzuzurechnen.

§ 42 Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung der Frist

Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf die E&B schmittlandau Druck GmbH die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.

§ 43 Fixtermine

Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von § 361 BGB gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von der E&B schmittlandau Druck GmbH schriftlich als Fixtermin ("verbindlicher Termin") bestätigt werden.

§ 44 Rechtsfolgen der Nichteinhaltung von Fixterminen

Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch darf die E&B schmittlandau Druck GmbH die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen. Zusätzlich haftet die E&B schmittlandau Druck GmbH für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 45 Höhere Gewalt

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von der E&B schmittlandau Druck GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen - gleichgültig ob diese Ereignisse bei der E&B schmittlandau Druck GmbH, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen die E&B schmittlandau Druck GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch die E&B schmittlandau Druck GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 46 Verzug des Auftraggebers

Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Verspätete Datenanlieferung berechtigt die E&B schmittlandau Druck GmbH darüber hinaus zum Vertragsrücktritt unter Schadenersatzpflicht des Auftraggebers.

XI. Versand

§ 47 Gefahrenübergang beim Versand

Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in dessen Auftrag zurükkgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

§ 48 Haftungsausschluss für den Frachtführer

Mit dem Versand beauftragt die E&B schmittlandau Druck GmbH unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung, jedoch im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers dritte Unternehmen (Frachtführer), für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch die E&B schmittlandau Druck GmbH ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn die E&B schmittlandau Druck GmbH hätte grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

§ 49 Versicherung des Frachtführers

Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungssummen werden durch die E&B schmittlandau Druck GmbH nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten.

§ 50 Abtretung der Ansprüche gegen den Frachtführer

Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhänderisch an die E&B schmittlandau Druck GmbH ab. Die E&B schmittlandau Druck GmbH nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.

XII. Annahme und Rechnungslegung

§ 51 Holschuld des Auftraggebers

Für die von der E&B schmittlandau Druck GmbH hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers.

§ 52 Bedeutung der Rechnung

Die Rechnung wird spätestens unter dem Tag der Fertigstellung der von der E&B schmittlandau Druck GmbH hergestellten Waren und erbrachten Leistungen ausgestellt. Sie setzt den Auftraggeber ab Fertigstellung in Annahmeverzug.

§ 53 Genehmigung und Änderung der Abrechnung

Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. Die E&B schmittlandau Druck GmbH kann gegebenenfalls bis spätestens vier Monate nach Fertigstellung der Ware oder Leistung eine neue, berichtigte Rechnung erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung auch vom Auftraggeber als genehmigt, es sei denn sie wird zuvor unter Angabe der Beanstandungen bei der E&B schmittlandau Druck GmbH gerügt, wobei diese Frist nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen berührt. Für spätere Rechnungsänderungen, die aus steuerrechtlichen Gründen von der E&B schmittlandau Druck GmbH nicht verweigert werden können, hat der Auftraggeber der E&B schmittlandau Druck GmbH die Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Änderung der Rechnung entstehen.

§ 54 Annahmeverzug

Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist die E&B schmittlandau Druck GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Die E&B schmittlandau Druck GmbH kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind der E&B schmittlandau Druck GmbH zu erstatten.

XIII. Eigentumsvorbehalt

§ 55 Voraussetzung des Eigentumsvorbehalts

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der E&B schmittlandau Druck GmbH. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der E&B schmittlandau Druck GmbH gegen den Auftraggeber Eigentum von der E&B schmittlandau Druck GmbH bleibt.

§ 56 Weiterveräußerung trotz Eigentumsvorbehalts

Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die E&B schmittlandau Druck GmbH ab. Die E&B schmittlandau Druck GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für die E&B schmittlandau Druck GmbH bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist die E&B schmittlandau Druck GmbH auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.

§ 57 Vorbehaltseigentum

Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist die E&B schmittlandau Druck GmbH als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die E&B schmittlandau Druck GmbH auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

XIV. Zahlung

§ 58 Vorauszahlung

Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden.

§ 59 Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die E&B schmittlandau Druck GmbH auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen der E&B schmittlandau Druck GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer Rechnungen an die E&B schmittlandau Druck GmbH in Verzug befindet.

§ 60 Zahlungsverzug

Die Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt automatisch einen Monat nach Fertigstellung der Ware oder Leistung durch die E&B schmittlandau Druck GmbH in Zahlungsverzug.

§ 61 Verzugsschaden

Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber der E&B schmittlandau Druck GmbH in Verzug, so beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, es sei denn die E&B schmittlandau Druck GmbH hat ihre Leistung für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers erbracht. In diesem Falle beträgt der Verzugszins acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weist die E&B schmittlandau Druck GmbH nach, dass durch den Verzug ein höherer Schaden entstanden ist - insbesondere weil die E&B schmittlandau Druck GmbH selbst bei einer deutschen Bank Kredit nehmen musste - so steht der E&B schmittlandau Druck GmbH die Geltendmachung des höheren Schadens zu.

§ 62 Schecks und Kreditkarten

Schecks und Kreditkarten werden nur zahlungshalber - nicht erfüllungshalber - angenommen. Die mit der Scheck- bzw. Kreditkartenzahlung für die E&B schmittlandau Druck GmbH verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller oder Kreditkarteninhaber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks oder Kreditkartenlastschriften dem bezogenen Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Falle ist grundsätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 29,00 Euro fällig, wobei der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. Die nachträgliche Sperre eines Schecks oder einer Kreditkarte, gilt, wenn zuvor durch ihre Hingabe die Inbesitznahme der bestellten Waren und Leistungen bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konventionalstrafe in Höhe des Betrages aus, über den der Scheck bzw. die Kreditkartenlastschrift ausgestellt wurde.

§ 63 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

XV. Reklamation und Gewährleistung bei Mängeln

§ 64 Gewährleistungsausschluss für Druckdaten

Die E&B schmittlandau Druck GmbH druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch die E&B schmittlandau Druck GmbH entfällt insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Grundsätzen abweichen, die von der E&B schmittlandau Druck GmbH im Internet in stets aktueller Form veröfffentlicht sind oder schriftlich bei der E&B schmittlandau Druck GmbH angefordert werden können, namentlich für Druckdaten des RGB-Farbraums, Druckdaten, die CMYK-Farbprofile beinhalten, Druckdaten mit zu geringer Auflösung sowie Druckdaten mit fehlenden, defekten bzw. nicht eingebetteten Schriften.

§ 65 Gewährleistungsausschluss bei fehlendem Prüfausdruck

Hat der Auftraggeber - mit Ausnahme der in §§ 23, 26 bezeichneten Fälle - keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen durch die E&B schmittlandau Druck GmbH erstellten Proof oder Andruck abgenommen, so ist die E&B schmittlandau Druck GmbH von jeglicher Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für die das Fehlen des Ausdrucks, Proofs oder Andrucks ohne jede Bedeutung ist.

§ 66 Gewährleistung in besonderen Fällen

Die E&B schmittlandau Druck GmbH übernimmt Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit der Druckdaten beruhen, in all den Fällen, in denen diese Druckdaten im Rahmen des Auftrages von der E&B schmittlandau Druck GmbH selbst erstellt wurden oder in denen die E&B schmittlandau Druck GmbH selbst oder auf Wunsch des Auftraggebers dessen Druckdaten verändert hat oder in denen die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten offensichtlich ist. Darüber hinaus übernimmt die E&B schmittlandau Druck GmbH auch dann die Gewährleistung, wenn die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten durch Nichtwissen des Auftraggebers entschuldigt ist - nicht jedoch, wenn der Auftraggeber fahrlässig die von der E&B schmittlandau Druck GmbH zum Zeitpunkt der Auftragserteilung sowohl im Internet wie auch in schriftlicher Form veröffentlichten Grundsätze für die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung missachtet hat.

§ 67 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen.

§ 68 Reklamationsfrist

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.

§ 69 Mehr- oder Minderlieferungen

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 KG erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 KG auf 15 %.

§ 70 Geringfügige Abweichung vom Vertrag

Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.

§ 71 Sachmängel eines Teils der Lieferung

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

§ 72 Reklamation des eingesetzten Materials

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die E&B schmittlandau Druck GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. Die E&B schmittlandau Druck GmbH kann sich durch Abtretung dieser Ansprüche an den Auftraggeber von dieser Haftung befreien und haftet in diesem Falle wie ein Bürge, falls die Ansprüche gegen den Lieferanten nicht durchsetzbar sind.

§ 73 Nacherfüllung bei Sachmängeln

Bei berechtigten Beanstandungen gewährt die E&B schmittlandau Druck GmbH nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.

§ 74 Rückgabe reklamierter Waren

Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe der reklamierten Waren an die E&B schmittlandau Druck GmbH. Die Kosten der Rücklieferung trägt die E&B schmittlandau Druck GmbH bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal aus welchem Grunde - zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der gelieferten Werke und Waren zurückgegeben (Teilauflage), so geht der Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil verlustig und hat die von der E&B schmittlandau Druck GmbH fakturierte Vergütung für diesen Teil ohne Abzug zu zahlen.

§ 75 Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung

Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht der E&B schmittlandau Druck GmbH eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem vierten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware bei der E&B schmittlandau Druck GmbH. Geht die Weiterverarbeitung oder -veredelung der Ware über bloßes Schneiden und Falzen hinaus, so ist für jede Verarbeitungs- oder Veredelungsmaßnahme wenigstens ein Werktag hinzuzurechnen.

§ 76 Rücktritt vom Vertrag bei Sachmängeln

Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz und Minderung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.

XVI. Haftung

§ 77 Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Auftragswertes

Die E&B schmittlandau Druck GmbH haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlosssen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel der Waren/Lieferung oder durch von der E&B schmittlandau Druck GmbH grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

§ 78 Leichte Fahrlässigkeit

Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber der E&B schmittlandau Druck GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, wenn sie lediglich auf nur leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - gleich aus welchem Rechtsgrund - bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sind hiervon Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn dieser von der E&B schmittlandau Druck GmbH arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Der in Satz 1 aufgeführte Haftungsausschluss erstreckt sich zudem nicht auf Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz.

§ 79 Klageausschlussfrist

Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch die E&B schmittlandau Druck GmbH klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

XVII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

§ 80 Copyright

An kreativen Leistungen, die von der E&B schmittlandau Druck GmbH erbracht wurden, insbesondere an von der E&B schmittlandau Druck GmbH entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält die E&B schmittlandau Druck GmbH alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

§ 81 Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die E&B schmittlandau Druck GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

XVIII. Eingebrachte Sachen

§ 82 Eingebrachte Sachen

Von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch die E&B schmittlandau Druck GmbH für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder die E&B schmittlandau Druck GmbH ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit trifft.

§ 83 Archivierungsauftrag

Vom Auftraggeber eingebrachte oder übersandte Sachen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch die E&B schmittlandau Druck GmbH für Beschädigung oder Verlust ist auch bei Archivierung ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart wird oder die E&B schmittlandau Druck GmbH ein Verschulden durch grobe Fahrlässigkeit trifft.

§ 84 Datenwiederherstellung

Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling, insbesondere ihre Bearbeitung oder ihren Versand durch die E&B schmittlandau Druck GmbH wird nach Aufwand mit einem Stundensatz von 60,00 Euro berechnet.

§ 85 Rücksendung eingebrachter Sachen

Die Sendung/Rücksendung von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten wird für jeden Druckauftrag nach Aufwand mit einem Stundensatz von 60,00 Euro zuzüglich der von der E&B schmittlandau Druck GmbH nach Wahl des Auftraggebers verauslagten Entgelte für Fracht- und Kurierkosten berechnet.

XIX. Datenschutz

§ 86 Speicherung personenbezogener Daten

Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei der E&B schmittlandau Druck GmbH in elektronischer Form gespeichert. Die E&B schmittlandau Druck GmbH ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.

§ 87 Weitergabe von Daten

Die E&B schmittlandau Druck GmbH ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte – insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen - weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen der E&B schmittlandau Druck GmbH dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind.

§ 88 Löschung von Daten

Die E&B schmittlandau Druck GmbH löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei der E&B schmittlandau Druck GmbH statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.

XX. Widerrufsrecht

§ 89 Widerrufsrecht

Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, hat ein Widerrufsrecht, es sei denn, es sind Waren zu liefern,
• die nach Spezifikation des Auftraggebers angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind,
• die auf Grund iher Beschaffenheit für die Rücksendung ungeeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte zu liefern sind. Im Fall des Widerrufs hat der Auftraggeber die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.

Wegen der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts wird auf die Widerrufsbelehrung im Anhang I verwiesen.

XXI. Schlussbestimmungen

§ 90 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, ist Bretten.

§ 91 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bretten. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).

§ 92 Anwendung deutschen Rechts

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 93 Geltung für Verbraucher

Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist.

§ 94 Salvatorische Klausel

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.

———— Anhang I ————

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

E&B schmittlandau Druck GmbH
Reiterstraße 29
76829 Landau in der Pfalz

Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer Waren zu liefern hat, die nach Spezifikation des Auftraggebers angefertigt oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder Waren zu liefern sind, die auf Grund iher Beschaffenheit für die Rücksendung ungeeignet sind, schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Ein Widerrufsrecht besteht auch dann nicht, wenn Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte zu liefern sind.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung